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Gelsenkirchen (straßen.nrw). Urlauber sollten am kommenden ersten NRW-Ferienwochenende möglichst nicht am Freitag oder Samstag in die Ferien starten. Straßen.NRW hat beispielhaft die Ergebnisse einer Zählstelle auf der A1 ausgewertet: Zu Beginn der Sommerferien im vergangenen Jahr stieg der Verkehr am Freitag prozentual um sieben Prozent an, am Samstag sogar um mehr als 35 Prozent gegenüber einem "normalen" Samstag. Besser sei es, am Sonntag in die Ferien zu starten. Zwar steige der Verkehr dann auch um mehr als elf Prozent an, auf 31.000 Fahrzeuge, aber eine solche Anzahl innerhalb eines Tages bedeutet eine geringe Staugefahr. Zwei Baustellen auf Hauptreisestrecken verschobenDie für die Sommerferien angekündigten Sanierungsarbeiten auf der A3 beim Dreieck Heumar und auf der A4 zwischen Köln-Ost und Köln-Merheim fallen aus. Damit verbleiben noch 24 größere Baustellen während der Ferien. 2008 waren es 32 auf den Hauptreisestrecken. Damit erreicht Straßen.NRW sein Ziel, die Sommerzeit als optimale Bauzeit zu nutzen und trotzdem die Verkehrsteilnehmer vor allem während der Fahrt in den Urlaub nicht über Gebühr zu belasten. Beispielsweise werde während der Ferien und auch am kommenden Wochenende weiter am Umbau des Autobahnkreuzes Kamen (A1/A2) gearbeitet, jedoch ohne die Sperrung einer Fahrbahn, um alle Kapazitäten für den Autofahrer zu belassen. Die großen Baustellen auf einen Blick
Sicherlich ist die Bell UH1 jedem zumindest aus Fernsehfilmen bekannt. Fernsehserie wie z.B. "Die Rettungsflieger" oder diverse Vietnamfilme haben zum Bekanntheitsgrad dieses Hubschraubers beigetragen. Der eine oder andere hat vielleicht sogar die "HUEY" live gesehen. Während des Fluges fällt einen sofort der markante Teppichklopfer Ton auf den die Rotoren produzieren.
Überraschend geöffnete Autotüren sind der Schrecken aller Radfahrer. Wenn Autofahrer oder Fahrgäste beim Aussteigen nicht auf den Radverkehr achten, sind Stürze fast unvermeidlich, berichtet der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) in der aktuellen Ausgabe seines Mitgliedermagazins Radwelt. Gerichte legen die Straßenverkehrsordnung (StVO) immerhin konsequent zugunsten von verletzten Radfahrern aus. Im § 14 StVO heißt es: „Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist." Trotzdem versuchen Versicherungen oftmals, Radfahrern wegen angeblichen Mitverschuldens den vollen Schadensersatz zu verweigern. „Oft lautet die Begründung, der Radfahrer hätte keinen ausreichenden Abstand eingehalten", sagt der ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn.
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